AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Soweit nicht gemäß § 656a BGB die Textform für den Abschluss des Maklervertrages vorgeschrieben ist, kommt zwischen der Stoll Real Estate & Consulting GmbH (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) mit der Verwendung unserer Angebote insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme ein Maklervertrag zustande. Für das Vertragsverhältnis gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

 

2. Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Dies gilt auch für die Aktualität und Vollständigkeit von Plänen des Objekts. Flächen- und Größenangaben stellen nur unverbindliche, ungefähre Angaben dar. Die Frage der baurechtlichen Genehmigung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen wird vom Makler nicht geprüft.

 

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Maklers und die Anforderung der Objektunterlagen sind provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss (Kauf/Miete) über das Objekt kommt. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt wird.

   

4. Informations- und Auskunftspflicht des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren. Diese Auskunftsverpflichtung besteht auch über etwaige Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar von dem Kunden erhalten haben.

b) Ist dem Kunden das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist er dazu verpflichtet dies Stoll Real Estate & Consulting unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Wird ihm später direkt oder über Dritte die Vertragsabschlussgelegenheit eines vom Makler angebotenen Objektes noch einmal ermöglicht, ist er dazu verpflichtet, dem Anbieter gegenüber die durch Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und Makler-Dienste abzulehnen, da andernfalls die Gefahr besteht, auch diesem anderen Anbieter gegenüber zur Zahlung einer Provision verpflichtet zu sein. Kommt ein Vertragsabschluss über ein vom Makler angebotenes Objekt zustande, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, diesem dies unverzüglich mitzuteilen.

 

5. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so haftet der Kunde gegenüber dem Makler in Höhe der Provision, auf die Stoll Real Estate & Consulting Anspruch hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben hätte.

 

6. Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt (ohne dass der Makler einen geeigneten Kaufinteressenten nachweisen kann), mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. 

 

7. Haftung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

8. Rechtswahl, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Erfüllungsort

a) Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich der Makler mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat.

c) Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des § 4 HGB, wird als Gerichtsstand München vereinbart. 

d) Erfüllungsort für den Makler und den Kunden ist der Sitz des Maklers.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.